078 765 88 10
Kategorie B (Auto)
MINDESTALTER
17 Jahre. Für Personen unter 20 Jahren gilt eine Mindestausbildungszeit von 12 Monaten ab Ausstellung des Lernfahrausweises.
ERFORDERLICHE KATEGORIE
Keiner
ERSTE HILFE KURS
Ausser Kat. A/A35kW, A1- oder B1-Halter. Darf nicht älter als 6 Jahre sein.
SEHTEST
Darf für die Beantragung eines Lernfahrausweises nicht älter als 24 Monate sein und muss von einem Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt werden.
VERKEHRSMEDIZINISCHE UNTERSUCHUNG
Nicht benötigt. Ausnahme: Erstprüfung bei über 65-jährigen oder körperbehinderten Bewerbern für den Lernfahrausweis und bei Zweifeln an deren Fahrtauglichkeit.
THEORIEPRÜFUNG
Ausser Kat. A/A35kW, A1 oder B1
VERKEHRSKUNDEKURS (VKU)
Ausser Kat. A/A35kW, A1- oder B1-Halter. Darf nicht älter als 6 Jahre sein.
GÜLTIGKEIT DES LERNFAHRAUSWEISES
24 Monate
FAHREN LERNEN
Lernfahrausweis des Fahrschülers erforderlich. Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden, die das 23. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren im Besitz eines Führerscheins der Kategorie B ist und sich nicht mehr in der Probezeit befindet. Die Handbremse muss jederzeit vom Beifahrer betätigt werden können.
NACH DEM ERWERB DER KATEGORIE ZUSÄTZLICHE BERECHTIGUNGEN
B1, F, G, M
Führerausweis auf Probe
Um den unbefristeten Führerschein zu erhalten, muss innerhalb der ersten 12 Monate 1 Weiterbildung absolviert werden. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt vom Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons zugesandt.